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Auslegungsfragen zu § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG
Das BMF hat sich zu den Folgen aus dem geäußert (, NWB CAAAJ-81582).
Hierzu führt das BMF weiter aus: Der BFH hat im Urteil vom - I R 92/12, NWB LAAAG-39575, BStBl 2022 II S. 123, folgende nicht streiterhebliche Aussagen zur gewerblichen Infektion nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG getroffen:
„Der Wortlaut (auch) des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG setzt voraus, dass neben den Einkünften aus Gewerbebetrieb – i. S. von voneinander abgrenzbaren Tätigkeiten – auch Einkünfte einer anderen Einkunftsart erzielt werden [...]. Besteht – wie im Streitfall – die Geschäftstätigkeit einer Personengesellschaft ausschließlich in dem Halten der Anteile an einer anderen Personengesellschaft und verfügt die Personengesellschaft über kein weiteres Vermögen, mittels dessen Einkünfte erzi...