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Die Düsseldorfer Tabelle für das Jahr 2025
Die für das Jahr 2025 geltende Düsseldorfer Tabelle enthält keine gravierenden Veränderungen. Sowohl die Selbstbehaltssätze als auch die Mindestbedarfsbeträge im Ehegattenunterhalt sind unverändert geblieben. Auch die darin eingearbeiteten Beträge für die angemessenen Wohnkosten (Warmmiete) wurden nicht angehoben.
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Nur geringfügige Erhöhung der Tabellenwerte für den Kindesunterhalt
[i]Bedarfssätze steigen lediglich um 2–4 €Die in der Tabelle angegebenen Beträge für den Kindesunterhalt sind sehr geringfügig um 2 €, 3 € oder 4 € erhöht worden.
[i]Kindergeld kann sich ggf. noch erhöhenWird es zu der angekündigten Erhöhung des Kindergelds um 5 € kommen, wird diese Erhöhung wieder weitgehend aufgezehrt. Denn der geschuldete Unterhalt wird beim minderjährigen Kind um die Hälfte des an den betreuenden Elternteil gezahlten Kindergelds verringert, sodass also jeweils 2,50 € von den Tabellenbeträgen abzuziehen wären.
Deutliche Erhöhung beim studierenden Kind
[i]Erhöhung von 930 € auf 990 €Eine Erhöhung von 930 € auf 990 € wurde dagegen beim studierenden Kind vorgenommen. Hintergrund ist der zum ebenfalls gestiegene Höchstfördersatz nach dem BAföG. Nach Abzug des vollen Kindergelds von derzeit 250 € verbleibt danach ein Unterhaltsbe...