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Zur Anwendung abkommensrechtlicher Aktivitätsvorbehalte auf ausländische Betriebsstätteneinkünfte
Zugleich Besprechung des
[i]Wagemann, Switch-over-Klauseln in DBA, Lexikon, NWB RAAAH-58323 Bei grenzüberschreitender Steuerberatung gilt es, die mögliche abkommensrechtliche Freistellung ausländischer Einkünfte sicherzustellen. Einschränkungen können sich im Kontext von ausländischen Betriebsstätteneinkünften insbesondere durch die in DBA häufig anzutreffenden Aktivitätsvorbehalte ergeben. Liegt ein qualifizierter Aktivitätsvorbehalt i. S. des § 8 AStG vor, setzt die Anwendung der Freistellungsmethode voraus, dass die ausländische Betriebsstätte Einkünfte aus aktiven Tätigkeiten i. S. des § 8 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 AStG erzielt. Mit Urteil v. - I R 4/21 ( NWB ZAAAJ-77193) hat der BFH zu der in der Literatur umstrittenen Anwendung der Vorschriften von § 8 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 AStG sowie § 20 Abs. 2 AStG Stellung bezogen und offene Rechtsfragen geklärt, die im Rahmen dieses Beitrags bewertet werden. Konkret ging es im Streitfall um die DBA Russland und Rumänien.
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I. Hintergrund
[i]Vermeidung Doppelbesteuerung ...Sofern ein deutsches Unternehmen eine Betriebsstätte im Ausland begründet, stellt sich automatisch die Frage, wie eine Doppelbesteuerung vermieden werden kann. Durch die in Deutschland begründete unbeschränkte Steuerpflicht fallen die Einkünfte aus der ausländischen Betriebsstätte unter das der Besteuerung zu unterwerf...