Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Ergänzungsbilanzen: Aufstellung, Fortführung und Auflösung
Einordnung und typische Fallgestaltungen – ein Überblick
[i]Kirsch, Ergänzungsbilanzen (EStG), infoCenter, NWB SAAAB-80072 Ergänzungsbilanzen bilden Korrekturen für die Wertansätze von Wirtschaftsgütern in der Gesamthandsbilanz einer Personengesellschaft ab, die sich nur aus den Umständen des einzelnen Gesellschafters – und nicht der Personengesellschaft selbst – ergeben. Treffen die Sachverhalte, die zu einer solchen Korrektur führen, mehrere, aber nicht alle Gesellschafter, ist für jeden Gesellschafter eine eigene Ergänzungsbilanz aufzustellen (Sobanski/Bäuml in Kanzler/Kraft/Bäuml/Marx/Hechtner/Geserich [KKB], EStG, 9. Aufl. 2024, § 15 Rz. 165).
I. Allgemeines
1. Ergänzungsbilanzen sind Korrekturbilanzen
[i]Ergänzende Bilanzierung zur GesamthandsbilanzEntstehen einem Mitunternehmer zusätzliche Aufwendungen für Wirtschaftsgüter des Gesamthandsvermögens oder nimmt er für sich persönlich zustehende Bewertungsfreiheiten in Anspruch (Endriss, Bilanzbuchhalter-Handbuch, 14. Aufl. 2023, 5. Kapitel, Rz. 111), sind diese außerhalb der Gesamthandsbilanz in einer nur für den Mitunternehmer zu führenden Ergänzungsbilanz darzustellen (, BStBl 2006 II S. 847). Mit der Erstellung einer Ergänzungsbilanz wird das Ziel verfolgt, Wertkorrekturen zu den Bilanzansätzen in der Steuerbilanz der Personengese...BStBl 1996 II S. 68