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Konzernrechnungslegungspflicht nach PublG
Nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 WiPrüfV ist das Prüfungsgebiet „Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht“ Gegenstand des WP-Examens. Nach § 4 Abs. 2 Nr. 1b WiPrüfV gehört zu diesem Prüfungsgebiet auch die Konzernrechnungslegung, die einen festen Platz im schriftlichen und mündlichen WP-Examen einnimmt.
I. Einordnung
Die deutsche Wirtschaft ist konzerniert. Die Informationsfunktion der Jahresabschlüsse konzernierter Unternehmen ist nicht selten durch innerkonzernliche Beziehungen (zu marktunüblichen Bedingungen) beeinträchtigt. Dieses Informationsdefizit soll der Konzernabschluss und -lagebericht kompensieren, der so aufzustellen ist, als wären die konzernierten Unternehmen nicht nur wirtschaftlich, sondern auch rechtlich ein einziges Unternehmen (Einheitstheorie).
Am Anfang der Konzernrechnungslegung steht die Frage, welche Unternehmen zur Aufstellung eines Konzernabschlusses und -lageberichts verpflichtet sind. Dies ist für Kapital- und für haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften (§ 264a HGB) in den §§ 290-293 HGB geregelt, die durch DRS 19 „Pflicht zur Konzernrechnungslegung und Abgrenzung des Konsolidierungskreises“ konkretisiert wer...