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Das Spannungsfeld zwischen Feststellungslasten und Sachaufklärungspflichten
Im Steuerrecht gilt im Allgemeinen der hergebrachte Grundsatz, dass das Finanzamt für steuerbegründende und steuererhöhende Tatsachen die Feststellungslast trägt, während Steuerpflichtige für steuerausschließende und steuermindernde Tatsachen die Feststellungslast tragen. Wie der zeigt, ergeben sich hierbei nicht selten Friktionen mit der ebenfalls vorherrschenden Sachaufklärungspflicht von Finanzämtern und Finanzgerichten. Der Beitrag soll einige praktische Hinweise zu Feststellungslastverteilungen und Sachaufklärungspflichten sowohl im allgemeinen Besteuerungsverfahren als auch speziell im außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren vermitteln.
I. Hintergrund: Feststellungslasten und Sachaufklärungspflichten
Finanzämter haben Steuern gleichmäßig und gesetzesmäßig festzusetzen und zu erheben, wobei insbesondere sicherzustellen ist, dass Steuern nicht unrechtmäßig verkürzt oder überhöht festgesetzt werden (vgl. § 85 AO). Während Finanzämter deshalb unter Beachtung von Verhältnismäßigkeits-, Zweckmäßigkeits- und Wirtschaftlichkeitsaspekten den Sachverhalt – sowohl zu Gunsten als auch zu Ungunsten des Steuerpflichtigen – von Amts wegen ...