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Änderungen im Umsatzsteuerrecht zum Jahreswechsel 2024/2025
Die wichtigsten Gesetzesänderungen
Durch und im Zusammenhang mit folgenden Gesetzen ergeben sich im Umsatzsteuerrecht zum Jahreswechsel 2024/2025 (und zu späteren Zeitpunkten) an zahlreichen Stellen Änderungen bzw. sind die Änderungen auch zum Jahreswechsel 2024/2025 beachtlich.
Drittes Bürokratieentlastungsgesetz v. , BGBl I 2019 S. 1746;
Wachstumschancengesetz v. , BGBl I 2024 Nr. 108;
Viertes Bürokratieentlastungsgesetz v. , BGBl I 2024 Nr. 323;
Jahressteuergesetz (JStG 2024) v. , BGBl I 2024 Nr. 387.
I. USt-Voranmeldungen bei neu gegründeten Unternehmen
Mit dem Dritten Bürokratieentlastungsgesetz (Bürokratieentlastungsgesetz III v. , BGBl 2019 I S. 1746) war in § 18 Abs. 2 UStG folgender Satz angefügt worden: „Für die Besteuerungszeiträume 2021 bis 2026 ist abweichend von Satz 4 in den Fällen, in denen der Unternehmer seine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit nur in einem Teil des vorangegangenen Kalenderjahres ausgeübt hat, die tatsächliche Steuer in eine Jahressteuer umzurechnen und in den Fällen, in denen der Unternehmer seine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit im laufenden Kalenderjahr aufnimmt, die voraussichtliche Steuer des laufenden Kalenderjahres maßgebend.“ Mit der (ab 2021 laufenden und bis 2026 befristeten) Aussetzung der Anwendung...