Steuerverwaltung | Weihnachtsfrieden in Bayern (FinMin)
Auch die Finanzverwaltung Bayern führt die Tradition des Weihnachtsfriedens fort und belastet in der Zeit vom 20.12.2024 bis einschließlich Neujahr Bürger nicht mit Maßnahmen, die in der bevorstehenden besinnlichen und festlichen Zeit als unpassend empfunden werden.
So werden die bayerischen Finanzämter in der Zeit vom bis einschließlich Neujahr z.B. keine Außenprüfungen beginnen und keine Vollstreckungsmaßnahmen durchführen. Vereinzelte Ausnahmen werden nur dann gemacht, wenn etwa wegen drohender Verjährung Steuerausfälle vermieden werden müssen. Steuerbescheide werden weiterhin versandt.
Quelle: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, Pressemitteilung v. (il)
Fundstelle(n):
MAAAJ-81463