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Die nichtsteuerbare Geschäftsveräußerung erfasst keine Umsätze an Dritte
Die Geschäftsveräußerung im Ganzen (§ 1 Abs. 1a UStG) - in der Praxis kurz GiG genannt - ist Gegenstand zahlreicher Urteile und wird von der Finanzverwaltung ausführlich in Abschnitt 1.5 UStAE kommentiert. Besondere Komplexität bringen hier Übertragungsvorgänge unter der Beteiligung mehrerer Unternehmer mit sich, wie sie nicht nur in M&A Transaktionen regelmäßig vorkommen können. Diesbezüglich enthält das Urteil hilfreiche Ausführungen und veranschaulicht noch einmal deutlich, welche Umsätze zwischen einem Veräußerer und einem Erwerber von der Geschäftsveräußerung im Ganzen erfasst sein können. Geschäftsveräußerungen unter Beteiligung Dritter erfordern dabei besondere Aufmerksamkeit.
I. Leitsatz
§ 1 Abs. 1a Satz 1 UStG beschränkt sich auf Leistungen, die zwischen dem Übertragenden und dem Übertragungsempfänger erbracht werden. Die Nichtsteuerbarkeit erfasst daher keine Umsätze, die an Dritte ausgeführt werden. Für solche kommt die Anwendung des § 1 Abs. 1a Satz 1 UStG lediglich dann in Betracht, wenn insoweit eine (weitere) Geschäftsveräußerung vorliegt.
II. Sachverhalt
Drei Gebietskörperschaften hatten einen Zweckverband für den Betrieb eines Schwimmbads gebildet. Wegen der dabei entstehenden hohen Verluste konnte und wollte der Zweckverband das Schwimmbad nicht m...