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Umsatzsteuer | Ausgabe von Gutscheinen (Rechtslage bis einschließlich 2018)
Verkauft ein Unternehmer sogenannte Erlebnisgutscheine, bei denen der Käufer ein konkretes Erlebnis auswählt, so stellt dies nach der bis einschließlich geltenden Rechtslage nur dann eine umsatzsteuerbare Vermittlungsleistung dar, wenn der Unternehmer entweder den Veranstalter (Auftraggeber) über den Käufer des Gutscheins informiert oder aber dem Käufer des Gutscheins die Kontaktdaten des Veranstalters mitteilt.
Eine Vermittlung setzt nämlich voraus, dass zumindest für einen der beiden Vertragspartner (Veranstalter oder Gutscheinkäufer) erkennbar ist, mit wem ein Vertrag über die Durchführung eines bestimmten Erlebnisses geschlossen werden konnte. Es genügt nicht, dass nur der Unternehmer als Gutscheinverkäufer die möglichen Vertragsparteien kennt.
[i]Verkauf von Erlebnis- und WertgutscheinenDer Kläger bet...