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Online-Nachricht - Mittwoch, 11.12.2024

Berufsrecht | Höhere Gebühren für Rechtsanwälte, Gerichtssachverständige und Verfahrensbeistände (BMJ)

Die gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren sollen erhöht werden. Dies sieht die von der Bundesregierung am beschlossene Formulierungshilfe des Entwurfs eines „Gesetzes zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes, des Justizkostenrechts sowie des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - Kostenrechtsänderungsgesetz 2025“ vor.

Folgende Regelungen sind geplant:

  • Bei der gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütung wird eine Kombination aus strukturellen Verbesserungen sowie einer linearen Erhöhung der Gebühren vorgeschlagen. Dabei sollen die Betragsrahmen- sowie die Festgebühren um 9 % und die Wertgebühren um 6 % steigen. Damit soll den gestiegenen Kosten für den Kanzleibetrieb Rechnung getragen werden.

  • Zudem sollen die Vergütungs- und Entschädigungssätze des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) für Sachverständige und Sprachmittler, die von einem Gericht oder der Staatsanwaltschaft herangezogen werden, um 9 % erhöht werden.

  • Zum Ausgleich der gestiegenen Kosten der Justiz sollen auch die Gerichtsgebühren nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) sowie dem Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG) um 9 % bei den Fest-, Mindest- und Höchstgebühren sowie um 6 % bei den Wertgebühren angehoben werden. Gleiches gilt für die Gebühren nach der Gebührentabelle A des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG). Auch die Gerichtsvollziehergebühren sollen um 9 % steigen.

  • Die Entschädigungstatbestände für die Telekommunikations-überwachung sollen an die geänderten technischen Rahmen-bedingungen und die Entschädigungssätze an die veränderten Personal- und Sachkosten angepasst werden.

  • Auch die im Jahre 2009 im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit eingeführte Pauschalvergütung für Verfahrensbeistände soll angehoben werden. Mit der Vergütungserhöhung soll die Stellung des Verfahrensbeistands gestärkt werden. Gleichzeitig soll eine Geschwisterpauschale eingeführt werden. Diese soll Synergieeffekten Rechnung tragen, wenn der Verfahrensbeistand für mehrere Kinder in demselben Haushalt bestellt wird. Zugleich soll eine Regelung für die Erstattung von Auslagen bei der Hinzuziehung von Dolmetschern geschaffen werden.

Hinweis:

Die Formulierungshilfe wird nun den Koalitionsfraktionen für die Einbringung eines entsprechenden Gesetzentwurfes aus der Mitte des Deutschen Bundestages zur Verfügung gestellt.

Die Gesetzesmaterialien sind auf der Homepage des BMJ veröffentlicht.

Quelle: BMJ, Pressemitteilung v. (il)

Fundstelle(n):
TAAAJ-81358