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GmbH | Rechtsmissbräuchliche Berufung auf die Legitimationswirkung des § 16 Abs. 1 Satz 1 GmbHG
Die Berufung auf die Legitimationswirkung des § 16 Abs. 1 Satz 1 GmbHG kann im Rahmen der Verteidigung gegen eine Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklage eines zum Zeitpunkt der Beschlussfassung nicht mehr als Inhaber eines Geschäftsanteils eingetragenen Gesellschafters einer GmbH rechtsmissbräuchlich sein, wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer einen offensichtlich noch nicht wirksamen Beschluss über die Ausschließung dieses Gesellschafters herbeigeführt hatte und sodann die Eintragung der fehlerhaften Liste in das Handelsregister aus eigennützigen Motiven und in Kenntnis von deren Fehlerhaftigkeit selbst veranlasst hat. Gleiches gilt, wenn vor der Beschlussfassung die Rechtswidrigkeit der Ausschließung durch ein rechtskräftiges Urteil im Verhältnis zwischen den Parteien festgestellt worden ...