Online-Nachricht - Montag, 09.12.2024

Steuerhinterziehungsbekämpfung | Sonderbericht des EuRH zu schädlichen Steuerregelungen und Steuervermeidung (BRAK)

Der Europäische Rechnungshof (EuRH) hat am einen Sonderbericht zur Bekämpfung schädlicher Steuerregelungen und Steuervermeidung durch Unternehmen veröffentlicht. Hierauf macht die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) aufmerksam.

Hierzu führt die BRAK weiter aus:

  • Der EuRH schlussfolgerte, dass der bestehende EU-Rechtsrahmen, der insbesondere aus den drei Richtlinien zur Bekämpfung der Steuervermeidung, DAC-6 und über Mechanismen zur Beteiligung von Steuerstreitigkeiten besteht, lediglich ein erster Schritt bei der Bekämpfung von Steuervermeidung und schädlicher Steuerregelungen sei. Die Art und Weise, wie die EU-Maßnahmen ausgearbeitet und umgesetzt werden, sei nicht ausreichend und es gäbe kein geeignetes Überwachungssystem für die Bewertung ihrer Wirksamkeit.

  • Der Sonderbericht verweist auf das ), in dem es heißt, dass die unterschiedlichen Auslegungen bestimmter DAC-6-Bestimmungen in der Praxis ein relevantes Problem blieben, da sie zu einer uneinheitlichen Anwendung der Meldepflichten führen könnten. Dies berge die Gefahr, dass grenzüberschreitende Steuervereinbarungen in einigen Mitgliedstaaten nicht gemeldet würden, während dies für ähnliche Vereinbarungen in anderen Mitgliedstaaten der Fall sei.

  • In Bezug auf die Anwaltschaft werden Ausnahmeregelungen der Mitgliedstaaten für bestimmte Berufsgruppen, die Verschwiegenheitsgeboten unterliegen, kritisiert. Laut EuRH könnten diese Ausnahmen dazu führen, dass insbesondere im grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehr mit Drittstaaten Lücken bestehen blieben. Eine Thematisierung des anwaltlichen Berufsgeheimnisses verfolgt die BRAK mit Besorgnis.

  • Der EuRH empfiehlt auf Grundlage der Ergebnisse der Europäischen Kommission, den EU-Rechtsrahmen klarzustellen, die Qualität der DAC-6-Berichte zu verbessern, sicherzustellen, dass die Auswirkungen von Sanktionen angemessen sind, die Unterstützung für die Gruppe „Verhaltenskodex“ zu verstärken sowie die Ergebnisse und Auswirkungen der Bekämpfung schädlicher Steuerregelungen und der Steuervermeidung durch Unternehmen zu überwachen.

Hinweis:

Die Pressemitteilung des EuRH finden Sie auf dessen Homepage. Dort sind auch der Sonderbericht im Volltext sowie die Antworten der Kommission hierauf veröffentlicht.

Quelle: BRAK, Nachrichten aus Brüssel v. 6.12.2024 (il)

Fundstelle(n):
OAAAJ-81124