Gesetze: AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 1EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2GewStDV § 1 Abs. 1 a. F.
Leitsatz
1. Die zahlenmäßige Grenze, von der ab ein gewerblicher Grundstückshandel angenommen werden kann, liegt beim Verkauf von vier Wohneinheiten. An dieser Rechtsprechung wird trotz des (BStBl I 1988, 125) festgehalten.
2. Die Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß die Objekte an Bekannte veräußert werden.
3. Wenn die Steuererklärungen keine Hinweise auf die Wohnungsverkäufe enthalten, besteht für das FA kein Anlaß zu weiteren Ermittlungen, insbesondere zur Heranziehung der Veräußerungsmitteilungs-Akten. Letztere haben dann nicht billigerweise als bekannt zu gelten.
4. Der Steuerpflichtige hat die mangelnde Aufklärung durch das FA auch dann zu verantworten, wenn er - ausgehend von einer anderen Rechtsauffassung - die für die rechtliche Beurteilung durch das FA möglicherweise bedeutsamen Tatsachen diesem nicht unterbreitet hat, insbesondere nicht einmal auf den Kern des steuerlich zu prüfenden Vorgangs hingewiesen hat.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1989 S. 726 BFH/NV 1989 S. 726 Nr. 11 QAAAA-97162
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