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FG Münster Urteil v. - 8 K 2986/07 E EFG 2011 S. 302 Nr. 4

Gesetze: AO § 173 Abs 1 Nr 1SGB XI § 36 Abs 3SGB XI § 82 Abs 2 Nr 1 PfG NRW §§ 8, 9, 10 AmbPFFV §§ 1, 3, 4 EStG § 4 Abs 1

Betriebseinnahmen:

Pauschale Investitionskostenzuschüsse im Bereich der sozialen Pflegeversicherung, Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO

Leitsatz

1) Pauschale Investitionskostenzuschüsse im Bereich der sozialen Pflegeversicherung i.S.v. § 82 Abs. 2 Nr. 1 SGB XI i.V.m. §§ 8 ff. PfG NRW und §§ 11 ff. AmbPFFV sind im Zuflussjahr in voller Höhe als Betriebseinnahme zu erfassen und zu versteuern.

2) Eine Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO ist unzulässig, wenn dem Finanzamt aufgrund der eingereichten Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen die fehlerhafte Behandlung steuerrelevanter Umstände durch den Steuerpflichtigen bekannt war oder hätte bekannt sein müssen.

Fundstelle(n):
EFG 2011 S. 302 Nr. 4
DAAAD-54621

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FG Münster, Urteil v. 13.07.2010 - 8 K 2986/07 E

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