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BFH Urteil v. - VIII R 237/83

Leitsatz

1. Die Einlage von Wirtschaftsgütern in das Betriebsvermögen ist nicht mehr zulässig, wenn bereits beim Erwerb erkennbar ist, daß die Wirtschaftsgüter dem Betrieb keinen Nutzen, sondern nur noch Verluste bringen.

2. Die Gesamtwürdigung durch das FG bindet den BFH, wenn sie verfahrensrechtlich einwandfrei zustande gekommen und nicht durch Denkfehler oder die Verletzung von Erfahrungssätzen beeinflußt ist. Das gilt auch dann, wenn die Gesamtwürdigung nicht zwingend, sondern nur möglich ist.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1989 S. 305
BFH/NV 1989 S. 305 Nr. 5
LAAAA-97155

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BFH, Urteil v. 11.10.1988 - VIII R 237/83 -nv-

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