Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Versagung der erweiterten Kürzung im Organkreis beim sog. Weitervermietungsmodell
Geschäftsbeziehungen innerhalb eines gewerbesteuerlichen Organkreises führen grundsätzlich nicht zu Hinzurechnungen nach § 8 GewStG sowie Kürzungen nach § 9 GewStG. Die Voraussetzungen der erweiterten Gewerbesteuerkürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG gelten daher im Rahmen von Vermietungen innerhalb eines Organkreises als nicht erfüllt (, BStBl 2011 II S. 887). Dies gilt nach dem ( NWB FAAAJ-76462) darüber hinaus, sofern eine etwaige Grundbesitzgesellschaft zunächst an eine Organgesellschaft vermietet, welche wiederum die Weitervermietung an außerhalb des Organkreises stehende Dritte vornimmt (sog. Weitervermietungsmodell), wenngleich dies zu einer Benachteiligung der organschaftlichen Stellung führt.
.
Kernaussage des
[i]BFH Urteil v. 11.7.2024 - III R 41/22, NWB FAAAJ-76462 Der BFH äußerte sich mit Urteil v. - III R 41/22 ( NWB FAAAJ-76462) anlässlich der strittigen Frage, ob im Falle des Weitervermietungsmodells im Kontext einer gewerbesteuerrechtlichen Organschaft der grundbesitzenden Gesellschaft die erweiterte Grundstückskürzung i. S. des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG zusteht. Diesbezüglich versagte der BFH erneut d...