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Versagung der erweiterten Kürzung im Organkreis beim sog. Weitervermietungsmodell
Zugleich Besprechung des
[i]Gehrmann, Körperschaftsteuerliche und gewerbesteuerliche Organschaft, infoCenter, NWB LAAAB-04863 Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung gelten die Voraussetzungen der erweiterten Gewerbesteuerkürzung im Rahmen von Vermietungen innerhalb eines Organkreises als nicht erfüllt (sog. gebrochene bzw. eingeschränkte Einheitstheorie; s. , BStBl 2011 II S. 887). Zum selben Ergebnis kommt der BFH nun auch im Fall des sog. Weitervermietungsmodells, in dem die pachtende Organgesellschaft diesen Grundbesitz an außerhalb des Organkreises stehende Dritte weitervermietet oder weiterverpachtet (, NWB FAAAJ-76462). Das FG Düsseldorf als Vorinstanz hingegen hatte im Wege einer teleologischen Gesetzesauslegung noch die Ansicht vertreten, in dieser Konstellation sei keine (vollständige) Versagung der erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags geboten.
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I. Hintergrund
1. Kürzungen gem. § 9 Nr. 1 GewStG
[i]§ 9 Nr. 1 GewStG: Vermeidung Doppelbelastung durch Grundsteuer und GewerbesteuerFür sog. Grundstücksunternehmen ist gewerbesteuerrechtlich auf Antrag − abweichend von der grundsätzlichen Kürzung des zum Betriebsvermögen gehörenden und nicht von der Grundsteuer befreiten Grundbesitzes nach § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG – die erweiterte Kürzung i. S. des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG vorgesehen. Ableitbar aus den Tatbestand...