Der Fachausschuss
Unternehmensberichterstattung des IDW hat am
eine
Neufassung des Moduls
IAS 1-M1 der IDW
Stellungnahme zur Rechnungslegung: IFRS-Modulverlautbarung (IDW RS FAB 50)
verabschiedet. Gegenstand des Moduls sind Zweifelsfragen bei der bilanziellen
Abbildung von Reverse-Factoring-Transaktionen nach IFRS.S. 345
Anlass für die Neufassung waren die
vom IASB im Mai 2023 veröffentlichten „Änderungen an
IAS 7 and
IFRS 7 – Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen“,
die erstmals für jährliche Berichtsperioden ab dem
anzuwenden sind. Diese Änderungen sehen neue Angabepflichten für solche
Vereinbarungen vor.