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Separater GuV-Ausweis staatlicher Subventionen?
IFRS 18 stellt gleichsam einen Schritt zurück zur „Bilanzwelt von gestern“ dar, weil analog zur handelsrechtlichen Vorgehensweise wieder Zwischenergebnisse eingeführt werden (vgl. Gerhards, DB 37/2024 M4 f.) und dabei das operative Ergebnis von den Ergebniskategorien „Investitionen“, „Finanzierung“, „Ertragsteuern“ und „aufgegebene Geschäftsbereiche“ unterschieden wird (IFRS 18.47 i. V. mit B29 ff.). Vor dem Hintergrund der steigenden Bedeutung in Zeiten des altbackenen „Neu-Keynesianismus“ scheint eine Kategorie zu fehlen, die dem Wesen nach rein gar nichts mit der eigentlichen Ertragskraft und Performance des berichtenden Unternehmens zu tun hat, nämlich: die staatlichen Subventionen.
Pro Prof. Dr. Andreas Haaker
IFRS 18.47 verlangt abweichend vom IAS 1 die Zuordnung der Erträge und Aufwendungen zu den GuV-Kategorien operative Geschäftstätigkeit, Investitionen, Finanzierung, Ertragsteuern oder zu den aufgegebenen Geschäftsbereichen. Die Abgrenzung des Ergebnisses der operativen Geschäftstätigkeit vom Finanz- und Steuerergebnis sowie den mit aufgegebenen Geschäftsbereichen verbundenen Ergebniskomponenten erscheint für die Erfolgsquellenanalyse sinnvol...