CSRD-Umsetzung in Deutschland strauchelt auf der Zielgeraden
Liebe Leserinnen und Leser,
schon weit vor Einleitung des Vertragsverletzungsverfahrens durch die EU-Kommission am gab es deutliche Hinweise auf eine nicht reibungslose Umsetzung der CSRD in deutsches Recht. Trotz der Verpflichtung zur Umsetzung bis zum kamen der Referentenentwurf (März 2024) und auch der Regierungsentwurf (Juli 2024) viel zu spät. Zuletzt hat sich am der Rechtsausschuss mit dem Stand des CSRD-Umsetzungsgesetzes befasst, seitdem verharrt der Entwurf im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren. Der mit der Budapester-Erklärung vom präsentierte neue Deal für die europäische Wettbewerbsfähigkeit, der einen „revolutionären“ Vereinfachungsprozess und in der Konsequenz einen klaren, einfachen und intelligenten Regelungsrahmen für Unternehmen vorsieht und den Verwaltungs-, Regulierungs- und Meldeaufwand drastisch verringern soll, steht einer zeitnahen, noch 2024 erfolgenden Umsetzung der CSRD in deutsches Recht auf jeden Fall entgegen. Da die nach Eröffnung des Vertragsverletzungsverfahren anlaufende Zweimonatsfrist bereits abgelaufen ist, kommt die begründete Stellungnahme der EU-Kommission auf jeden Fall. Mit dem Verweis auf die für das erste Halbjahr 2025 angekündigten konkreten Vorschläge zur Verringerung der Berichtspflichten um mindestens 25 % kann (und sollte) die Umsetzung jetzt auch nicht mehr forciert werden, zumal sich wohl sowieso keine parlamentarische Mehrheit finden wird. Es bleibt somit für 2024 beim geltenden Recht, Unternehmen blieben lediglich zur Abgabe einer nicht-finanziellen Erklärung verpflichtet (§§ 289b ff. HGB, §§ 315 f. HGB).
Im letzten Heft des (Kalender-)Jahres stehen Bilanzierungsfragen im Vordergrund. NWB SAAAJ-80839 widmet sich der Behandlung von Anschaffungsnebenkosten nach IFRS. Es fehlt an einem einheitlichen Konzept, in Abhängigkeit des Einzelfalls sind unterschiedliche Vorgaben zu berücksichtigen. NWB PAAAJ-80840 stellt den aktuellen Entwurf des IASB zur Anpassung der Abbildung von Beteiligungen at equity vor. Erklärtes Ziel des IASB ist die Schaffung eines einheitlichen Konzepts, auch wenn dies an den Grundfesten des Realisationsprinzips rüttelt, weil künftig eine Zwischenergebniseliminierung entfallen soll. In Pro & Contra von NWB JAAAJ-80842 und NWB JAAAJ-80842 geht es um die Frage, ob Zuflüsse aus Subventionen in der Stromgrößenrechnung separat zu zeigen sind. NWB IAAAJ-80838 und NWB IAAAJ-80838 gehen der Frage nach, ob das Regelwerk geeignete Vorgaben zur bilanziellen Abbildung digitaler Vermögenswerte bietet. In der Rubrik IFRS Aktuell stellt NWB YAAAJ-80837 die Möglichkeiten der integrierten Berichterstattung dar, also der Verknüpfung von finanzieller und nichtfinanzieller Information für das Rahmenwerk der IFRS Foundation.
Wenn dann (irgendwann) die CSRD in deutsches Recht umgesetzt ist, kann die Integration der Berichterstattung entlang der Anforderungen zur Konnektivität auch für die – ohne Umsetzung der CSRD nur freiwillig anwendbaren – ESRS angegangen werden.
Ich wünsche uns allen die notwendige Geduld beim Warten auf die Umsetzung, bis dahin aber auf jeden Fall ein frohes Weihnachtsfest und einen erfolgreichen Start in das Jahr 2025,
herzlichst
Jens Freiberg
Fundstelle(n):
PiR 12/2024 Seite 325
OAAAJ-80836