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Einkommen-/Lohnsteuer | Vorteilsminderung bei der 1 %-Regelung – Prozesszinsen als Kapitaleinkünfte
(1) Es können nur solche vom Arbeitnehmer getragenen Aufwendungen den geldwerten Vorteil aus der Überlassung des Fahrzeugs als Einzelkosten mindern, die bei einer (hypothetischen) Kostentragung durch den Arbeitgeber Bestandteil dieses Vorteils und somit von der Abgeltungswirkung der 1 %-Regelung erfasst wären. (2) Prozesszinsen (§ 236 AO) sind steuerbare und steuerpflichtige Kapitalerträge nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 1 EStG (Bezug: § 6 Abs. 1 Nr. 4, § 20 Abs. 1 Nr. 7, § 24b, § 32 Abs. 6, § 32a EStG; § 233a, § 236 AO; Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1 GG).
Gezahlte Nutzungsentgelte, die der Arbeitnehmer an den Arbeitgeber für die außerdienstliche Nutzung (Nutzung zu privaten Fahrten und zu Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte) leistet, mindern den Wert des geldwerten Vorteils aus der Nutzungsüberlassung. Auc...BStBl 2021 II S. 761