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Stromlieferungen an Mieter unterliegen der Umsatzsteuer
Nach dem kann die Lieferung von Strom durch den Vermieter an seine Mieter steuerpflichtig sein; dies gilt auch dann, wenn die Vermietung steuerfrei erfolgt (, NWB RAAAJ-75956). Der Fall betraf Strom, den der Vermieter über eine Photovoltaikanlage selbst erzeugt hatte.
Sachverhalt
Der Kläger vermietet zwei Gebäude zu Wohnzwecken steuerfrei. Auf beiden Objekten installierte der Kläger im Jahr 2018 Photovoltaikanlagen nebst Batteriespeicher. An den Photovoltaikanlagen sind Messgeräte installiert. Diese messen den insgesamt produzierten Strom sowie den Strom, der über die Batteriespeicher direkt an die Mieter fließt. Überschüssiger Strom wird an eine GmbH geliefert. Sofern der produzierte Strom nicht ausreicht, um den Bedarf der Mieter zu decken, kauft der Kläger Strom im eigenen Namen von Dritten hinzu und gibt diesen mit einem Gewinnaufschlag an die Mieter weiter. Der Strom wird jährlich nach Verbrauch abgerechnet. Die Mieter zahlen hierauf unterjährig Abschläge. Der Strompreis ist marktüblich. Die Lieferung des Stroms wird vertraglich in einer Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag geregelt. Die Zusat...