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Kurzfassung zum Beitrag von Foerster, StuB 23-24/2024 S. 944

Die neuen Sozialversicherungswerte 2025

Axel-Friedrich Foerster

Der Bundesrat hat am die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2025 verabschiedet. Durch die „Verordnung über die maßgebenden Rechengrößen der Sozialversicherung 2025“ werden die ab geltenden Grenzbeträge in der Sozialversicherung deutlich angehoben. Die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen führt im Jahr 2025 insb. bei besserverdienenden Arbeitnehmern und deren Arbeitgebern zu höheren Sozialversicherungsbeiträgen. Darüber hinaus hat der Bundesrat am auch die „Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung“ beschlossen, mit der die neuen Sachbezugswerte für 2025 verbindlich festgelegt werden.

Einordnung

Bei den Rechengrößen der Sozialversicherung handelt es sich um die relevanten Kenngrößen der Sozialversicherung für das Versicherungs-, Beitrags- und Leistungsrecht, wie z. B. die Beitragsbemessungsgrenzen der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung und die Jahresarbeitsentgeltgrenze zur gesetzlichen Krankenversicherung. Durch die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2025 werden die für den Bereich der Sozialversicherung relevanten Rechengrößen für das Jahr 2025 aktualisiert. Dad...

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