BBK Nr. 23 vom Seite 1057

Bürokratieentlastungsgesetz – Schritte in die richtige Richtung

Beate A. Blechschmidt | Verantw. Redakteurin | bbk-redaktion@nwb.de

Ich glaube, ich verrate kein Geheimnis, wenn ich sage, dass Unternehmer regelmäßig einen sehr hohen Bürokratieaufwand anprangern – meines Erachtens völlig zu Recht. Diese Stimmen sind in den letzten Monaten nochmals deutlich lauter geworden – auch das neue Bürokratieentlastungsgesetz hat an diesem Tenor nicht merklich etwas geändert.

Aber lassen Sie uns mit den Fakten zum Gesetz beginnen: Der Bundesrat hat am dem „Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie“ zugestimmt. Das Gesetz wurde am im Bundesgesetzblatt verkündet. Es tritt zu einem großen Teil am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Quartals, mithin ab dem , in Kraft.

Das Entlastungspotenzial des BEG IV soll ressortübergreifend bei rund 944 Mio. € pro Jahr liegen. Ein wesentlicher Teil der Entbürokratisierung soll dabei nach der Zielsetzung des Gesetzes durch Änderungen des HGB, der AO und des UStG zur Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege sowie durch die Einrichtung einer zentralen Vollmachtsdatenbank der Steuerberater für Vollmachten im Bereich der sozialen Sicherung erreicht werden, so Benedikt Hoffmann und Richard Markl in ihrem Beitrag ab der . Die Autoren stellen in ihrem Beitrag die Neuerungen des BEG IV für den Bereich des Handels- und Steuerrechts dar und ordnen diese ein.

Sie kommen dabei zu dem Schluss, dass diese Maßnahmen und deren hervorgehobene Stellung in der Beschreibung der Aufgabenstellung des BEG IV im Gesetzgebungsprozess verdeutlichen, dass der Gesetzgeber gerade das Entlastungspotenzial im Bereich des Steuerrechts durch Entbürokratisierung erkannt hat. Auch der Wille zur Digitalisierung der Verfahren ist ihrer Meinung nach deutlich erkennbar. Dennoch bestünde gerade im Bereich der Unternehmensbesteuerung weiteres Entlastungspotenzial vor allem im Bereich der Verrechnungspreisdokumentation.

Ob damit die Stimmen aufhören werden, die eine Entlastung der Unternehmen von Bürokratie fordern? Ich befürchte nicht. Denn so richtig und wichtig die hier dargestellten Schritte auch sind, sie stellen doch nur einen – je nach Branche – kleinen Teil der gesamten Bürokratie dar, mit denen Unternehmen umgehen müssen. Und diese Bürokratie wird eher mehr und nicht weniger – trotz Bürokratieentlastungsgesetz.

Beste Grüße

Beate Blechschmidt

Fundstelle(n):
BBK 2024 Seite 1057
JAAAJ-80508