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Steuerliche Hinweise und Dispositionen zum Jahresende 2024 – Teil 3: Konsequenzen und Handlungsbedarf nach steuerlichen Änderungen und Rechtsentwicklungen zum Jahresende
Orientierungen, Planungen und Gestaltungen
Die übrigen Teile dieses Aufsatzes finden Sie unter:
III. Konsequenzen und Handlungsbedarf nach steuerlichen Änderungen und Rechtsentwicklungen zum Jahresende
1. Dispositionen zur Optimierung von Abschreibungen
Durch das Wachstumschancengesetz v. (BGBl 2024 I Nr. 108) ist die degressive AfA nach § 7 Abs. 2 EStG für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wieder eingeführt worden, die nach dem und vor dem angeschafft oder hergestellt werden. Dabei darf der AfA-Satz indes – anders als für zuvor begünstigte Investitionen – höchstens das Zweifache des bei linearer AfA in Betracht kommenden S. 3382Prozentsatzes betragen und 20 % nicht übersteigen. – Der Anwendungszeitraum der degressiven AfA – mit wiederum angehobenen Sätzen (das 2,5-fache des Prozentsatzes der linearen AfA, höchstens 25 %) – soll durch das Steuerfortentwicklungsgesetz (SteFeG; vgl. BT-Drucks. 20/12778 v. ) auf Anschaffungen und Herstellungen begünstigter Anlage...