Einkommensteuergesetz Kommentar
Stand: 01.01.2025
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§ 41 Aufzeichnungspflichten beim Lohnsteuerabzug
§ 4 LStDV „Lohnkonto“, § 5 LStDV „Besondere Aufzeichnungs- und Mitteilungspflichten im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung“; R 41.1 bis 41.3 LStR; H 41.3 LStH; NWB ZAAAA-78166; Gewährung von Forschungszulagen nach dem Forschungszulagengesetz, BStBl 2023 I 364.
Hamminger, Anforderungen an die elektronische Entgeltabrechnung: Was geht und was geht nicht? – Ohne Einverständnis des Arbeitnehmers sind die Möglichkeiten zur Abrechnungserteilung begrenzt, NWB 2025, 60.
Ernst, Lohnsteuerliche Arbeitgeberpflichten, Grundlagen, NWB ZAAAJ-48561.
A. Allgemeine Erläuterungen
1 Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift: Nach § 38 Abs. 3 Satz 1 EStG hat der Arbeitgeber die Pflicht, Lohnsteuer für Rechnung des Arbeitnehmers bei jeder Lohnzahlung vom Arbeitslohn einzubehalten. Dazu hat der Arbeitgeber für jeden Arbeitnehmer ein Lohnkonto zu führen und aufzubewahren. § 41 EStG bestimmt hierzu den Umfang der Lohnkontenführung und den Ort der lohnsteuerlichen Betriebsstätte.
2 Dieser Ort der lohnsteuerlichen Betriebsstätte (§ 41 Abs. 2 EStG) ist u. a. (siehe → Rz. 6) für die Zuständigkeit der Finanzämter von Bedeutung, die die Lohnsteuereinbehaltungspflichten i...