Einkommensteuergesetz Kommentar
Stand: 29.09.2025
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§ 32c Tarifermäßigung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft
Zu § 32c EStG 2019: BStBl 2020 I 952; BStBl 2020 I 1217; BStBl 2022 I 1302 betr. Änderung des : Neufassung der Rz. 10; Wissenschaftliche Dienste Deutscher Bundestag v. , Verfassungsrechtliche Aspekte einer Steuerermäßigung für die Land- und Forstwirtschaft betr. § 34e EStG-E, WD-4-126-16-pdf.pdf (abgerufen am ); Berichte nach § 88 Abs. 2 BHO an das BMF zur Tarifermäßigung nach § 32c EStG bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft v. und an den Vorsitzenden des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages Alois Rainer v. , beide unter: „https://www.bundesrechnungshof.de » Berichte“ Suchbegriff: Tarifermäßigung § 32c EStG (abgerufen am ); Juris.
Zu § 32c EStG 2024: BStBl 2025 I 682: Bekanntmachung über die Anwendung bestimmter Teile des Gesetzes zur Verlängerung der Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land-und Forstwirtschaft; NWB TAAAK-00007: Anwendungsschreiben zur Verlängerung der Tarifermäßigung gem. § 32c EStG.