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Umsatzbesteuerung von Restguthaben aus Prepaid-Verträgen
Mit hat das Schleswig-Holsteinische FG – anschließend an die bisherige höchstrichterliche Rechtsprechung zu der Thematik (vgl. ) – entschieden, dass Restguthaben aus Prepaid-Verträgen im Mobilfunkbereich, die nach unterbliebener Rückforderung der Kunden final dem Provider zufallen, der Umsatzsteuer unterliegen.
I. Leitsatz (nicht amtlich)
Ein Restguthaben aus Prepaid-Verträgen, das nach unterbliebener Rückforderung der Kunden final beim Provider verbleibt, stellt ein umsatzsteuerpflichtiges Entgelt für vom Provider während der Laufzeit des Prepaid-Vertrages gegenüber seinen Kunden erbrachte Leistungen (aktive und passive Bereitstellung der Netzinfrastruktur) dar.
II. Sachverhalt
Streitig war zwischen der Klägerin (Kl.) und dem beklagten Finanzamt (FA), ob Restguthaben aus sog. Prepaid-Handyverträgen, die von den Nutzern bei Vertragskündigung und Deaktivierung der SIM-Karte trotz Rückzahlungsanspruch nicht zurückgefordert werden, sondern endgültig dem Provider zufallen, der Umsatzbesteuerung unterliegen.
Dem Urteil lag folgender – verkürzter – Sachverhalt zugrunde:
Die Kl. ist ein Telekommunikationsdienstleister („Provi...