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Erbscheinverfahren | Nicht aufzuklärende Reihenfolge des Versterbens im Erbscheinverfahren (OLG)
Kann im Wege der Amtsermittlung gem. § 26 FamFG in einem Erbscheinverfahren nach Einholung eines rechtsmedizinischen Sachverständigengutachtens nicht mit der erforderlichen Sicherheit geklärt werden, dass ein Erblasser von seinem Ehegatten überlebt worden ist, greift die Vermutung des § 11 VerschG. An den Beweis des Überlebens im Rahmen des § 1923 BGB sind strenge Anforderungen zu stellen (Anschluss an , Rz. 25).
Quelle: (Wx), NWB PAAAJ-77072