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Lohnsteuerliche Behandlung der Überlassung bzw. Übertragung von Vermögensbeteiligungen ab 2024
Angesichts der weitreichenden Änderungen durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz vom und das Wachstumschancengesetz vom hat die Finanzverwaltung unlängst zur lohnsteuerlichen Behandlung der Überlassung bzw. Übertragung von Vermögensbeteiligungen ab dem Jahr 2024 Stellung genommen. Das neue (BStBl 2024 I S. 946) ist ab dem anzuwenden und ersetzt das (BStBl 2021 I S. 2308). Die wichtigsten Änderungen sollen im Nachfolgenden zusammengefasst und anhand der neuen Rechtslage eingeordnet werden.
I. Regelungsanliegen und Zwecksetzung
Mit § 3 Nr. 39 EStG wird der geldwerte Vorteil eines (un-)beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmers aus der unentgeltlichen oder verbilligten Überlassung bestimmter Vermögensbeteiligungen bis zu einem Betrag von 2.000 € im Kalenderjahr steuerfrei gestellt. Dies soll – vor allem im Start-up-Bereich – die Akquise qualifizierter Mitarbeiter erleichtern und zugleich dafür sorgen, dass Arbeitnehmende einen fairen Anteil am Erfolg des Unternehmens erhalten, für welches sie ihre Arbeitskraft einsetzen (vgl. BT-Drucks. 16/10531 S. 1). § 3 Nr. 39 EStG erweitert damit die steuerliche Förderung der Mitarbeiterbeteiligung i. S. des § 19a EStG, die Bestimmung ist konstitut...