Gesetzgebung | Bundesrat stimmt Siebter Verordnung zur Änderung der Mitteilungsverordnung zu
Der Bundesrat hat am der „Siebten Verordnung zur Änderung der Mitteilungsverordnung“ zugestimmt (BR-Drucks. 468/24 (Beschluss)).
Die "Siebte Verordnung zur Änderung der Mitteilungsverordnung" sieht folgende Maßnahmen vor:
Um der zwischenzeitlichen Inflation Rechnung zu tragen und zugleich den Erfüllungsaufwand der mitteilungspflichtigen Stellen und den Verwaltungsaufwand der Finanzbehörden zu vermindern, wird mit der Verordnung die Bagatellgrenze angepasst: Durch Neufassung des § 7 Abs. 2 Satz 1 MV wird die Bagatellgrenze dazu von 1.500 € auf 3.000 € angehoben. Zugleich wird bestimmt, dass Zahlungen, die nach § 2 Absatz 1 oder 2 nicht mitzuteilen sind, bei Prüfung des Überschreitens der Bagatellgrenze nicht zu berücksichtigen sind.
Zudem wird das Bundesamt für Justiz bei Festsetzung des Ordnungsgelds die in § 93c Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe d AO bezeichneten Daten des betroffenen publizitätsverpflichteten Unternehmens, soweit ihm bekannt, den Finanzbehörden übermitteln, um eine automationsgestützte Zuordnung der Mitteilungen auf Seiten der Finanzbehörden zu ermöglichen.
Quelle: Bundesrat online, Top 40 der 1049. Sitzung des Bundesrates (il)
Fundstelle(n):
RAAAJ-79734