IFRS 2025
22. Aufl. 2025
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XVI. Jahresabschluss (Financial Statements)
1. Allgemeines zu Jahresabschluss und Anhang (IFRS 18)
1.1. Grundsätze des IFRS 18
Die Darstellung des Jahresabschlusses ist in IFRS 18 geregelt. Dieser ersetzt den Vorgängerstandard IAS 1 für Perioden, die am beginnen (eine vorzeitige Anwendung ist zulässig). Ergänzend dazu finden sich weitere Darstellungspflichten in den meisten anderen IFRS, z. B. IAS 7 zur Kapitalflussrechnung. Auch für diese weiteren Darstellungspflichten gelten die Grundsätze des IFRS 18, etwa zum Grad der Aggregation. Er gilt nicht für verkürzte Interimsabschlüsse gem. IAS 34.
Die IFRS regeln grundsätzlich Einzel- und Konzernabschlüsse für allgemeine Zwecke (general purpose financial statements). Die Abschlussadressaten sollen bei ihrer Investitionsentscheidung in das Unternehmen unterstützt werden (dies beinhaltet Eigen- und Fremdkapitalinstrumente, Kredite sowie die Ausübung von Stimm- und Kontrollrechten; IFRS 18 Anhang A). Unterstützen möchte das IASB primär jene Investoren, die vom Unternehmen keine eigenen, für ihre Informationsbedürfnisse maßgeschneiderten Berichte verlangen können.
Die IFRS stellen den Adressaten die Finanzinformationen zur Verfügung, um die künftigen M...