Online-Nachricht - Freitag, 22.11.2024

Gesetzgebung | Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 passiert Bundesrat

Der Bundesrat hat am neben dem JStG 2024 (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 22.11.2024) auch das "Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024" verabschiedet (BR-Drucks. 531/24 (Beschluss)).

Folgende Regelungen sind vorgesehen:

  • Anhebung des Grundfreibetrags um 180 € auf 11.784 € für das Jahr 2024,

  • Anhebung des steuerlichen Kinderfreibetrags für das Jahr 2024 von 3.192 € auf 3.306 € (6.612 € bei Zusammenveranlagung).

Hinweise:

Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt rückwirkend zum in Kraft.

Die lohnsteuerliche Berücksichtigung der Entlastung für 2024 (Anhebung des Grundfreibetrags, Entlastung bei der Kirchenlohnsteuer und beim Solidaritätszuschlag durch den erhöhten Kinderfreibetrag sowie die Nachholung der Entlastungen beim Lohnsteuerabzug ab ) erfolgt bei der Lohn-, Gehalts- bzw. Bezügeabrechnung für Dezember 2024. Das BMF hat die entsprechenden Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug bereits veröffentlicht (, s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 22.10.2024).

Quelle: Bundesrat online (il)

Fundstelle(n):
KAAAJ-79583