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BFH | Steuerpflicht von Arbeitslohn aus einer inländischen öffentlichen Kasse
Der Kläger ist ein katholischer Priester, der im Auftrag seines Bistums in Brasilien als Gemeindepfarrer tätig ist. Er hat keinen Wohnsitz in Deutschland. Bei einer Lohnsteueraußenprüfung des Bistums gelangte der Prüfer zu dem Ergebnis, dass der an den Kläger gezahlte Arbeitslohn in den Veranlagungszeiträumen ab 2006 der inländischen Lohnsteuer unterliege, da das maßgebliche DBA mit Brasilien am außer Kraft getreten ist. Entsprechend behielt das Bistum in den Streitjahren 2011–2016 vom Arbeitslohn des Klägers Lohnsteuer ein und führte diese an das Finanzamt ab. Der Kläger wandte sich erfolglos mittels Einspruchs gegen die Lohnsteueranmeldungen und begehrte anschließend Erstattung der abgeführten Lohnsteuer. Das Finanzamt erließ daraufhin einen Abrechnungsbe...