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Abgrenzung der Einkünfte aus Vermietung zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb
Besprechung des
[i]Escher in KKB, EStG, 9 Aufl. 2024, § 21, NWB JAAAJ-52161 Werden im Zusammenhang mit der Vermietung von Grundbesitz zusätzliche Leistungen des Vermieters erbracht oder erfolgt die Vermietung nur kurzfristig, kann dies dazu führen, dass Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt werden (§ 21 Abs. 3 EStG i. V. mit § 15 Abs. 2 Satz 1 EStG). Dies wird damit begründet, dass solch ein „Vermietungskonzept“ eine hotelähnliche Organisation erfordert. Das FG Köln hat hierzu in seinem rechtskräftigen Urteil v. - 11 K 315/19 (NWB PAAAJ-56822) Stellung genommen. Nach Ansicht des Finanzgerichts sind Sonderleistungen im Zusammenhang mit dem Betrieb eines sog. Boardinghouse, wie Vollmöblierung der Mieträume, 14-tägige Reinigung, Bereitstellung von WLAN und Bettwäsche, als unschädlich zu betrachten. Zwar wurden in der Außendarstellung weitere – womöglich schädliche – Sonderleistungen angeboten, allerdings sah das Finanzgericht dies als unschädlich an, da die Leistungen tatsächlich nicht erbracht wurden. Bereits in einem früheren (NWB UAAAH-73281) wurde der Betrieb eines Boardinghouse nicht als gewerbliche Tätigkeit beurteilt, obwohl eine kurzfristige Vermietung vorlag. Die Rechtsprechung des FG Köln macht deutlich, dass auch bei Wohnkonz...