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Umsatzbesteuerung von Immobilien: Eigenständigkeit von Stromlieferungen im sog. Mieterstrommodell
Der BFH musste sich jüngst mit Urteil v. - XI R 8/21 (NWB RAAAJ-75956) damit auseinandersetzen, wann Stromlieferungen eines Vermieters im sog. Mieterstrommodell keine Nebenleistungen zur steuerbefreiten Vermietungsleistung darstellen und ob in der Folge aus der Errichtung einer PV-Anlage zur vorgelagerten Stromproduktion Vorsteuerabzug zu gewähren ist. Auch zu der Frage, inwieweit in solchen Fällen beim notwendigen Zukauf von Reststrom eine Eigenschaft als Elektrizitätswiederverkäufer droht, hat der BFH Stellung bezogen.
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Stromlieferungen als selbständige, steuerpflichtige Leistungen
[i]Stromlieferungen sind nicht zwangsläufig Nebenleistungen zur VermietungsleistungDer BFH stellte sich mit Urteil v. - XI R 8/21 (NWB RAAAJ-75956) gegen die Verwaltungsauffassung in Abschn. 4.12.1 Abs. 5 Satz 3 UStAE, wonach Stromlieferungen eines Vermieters im sog. Mieterstrommodell grundsätzlich Nebenleistungen zu der steuerfreien Vermietungsleistung darstellen sollen. In Fällen, in denen ein Mieter den Lieferanten und die Leistungsmodalitäten frei bestimmen kann sowie eine verbrauchsabhängige, individuelle Abrechnung erfolgt, seien selbständige, von der Vermietungsleistung getrennt zu beurteilende Stromlieferungen anzunehmen. Aufgrund der Selbstän...BStBl 2024 II S. 503