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IWB Nr. 22 vom

Berücksichtigung ausländischer QDMTT bei der Besteuerung deutscher Kapitalgesellschaften - Teil 1

Dr. Matthis Hundrieser und Nicolai Syska

Die Einführung der globalen Mindestbesteuerung (Pillar Two) durch die OECD stellt multinationale Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen. Neben den zusätzlichen administrativen Verpflichtungen stellt sich jedoch auch die Frage des Zusammenspiels der Mindestbesteuerung mit dem „traditionellen“ Steuerrecht. Insbesondere stellt sich die Frage, inwieweit eine ausländische QDMTT auf die inländische Steuerschuld, die durch eine ausländische Anrechnungsbetriebsstätte oder durch eine ausländische Gesellschaft, die der Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7 ff. AStG unterliegt, veranlasst ist, angerechnet werden kann.

I. Doppelbesteuerung durch Einführung der QDMTT?

Die Berechnung der QDMTT folgt nach den OECD Model Rules sowie nach der RL (EU) 2022/2523 im Ergebnis dem auch für die Ermittlung der Primär- und Sekundärergänzungssteuer (IIR/UTPR) vorgesehenen formelmäßig aufgebauten Schema zur Ermittlung der Mindeststeuer/top-up tax. Im Ergebnis wird auch für Zwecke der QDMTT eine auf Konzernrechnungslegungsdaten fußende Ergänzungssteuer ermittelt, die den effektiven Steuersatz für das jeweilige Steuerhoheitsgebiet auf 15 % hochschleust.

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