Online-Nachricht - Mittwoch, 20.11.2024

Umsatzsteuer | Fragen und Antworten zur Einführung der obligatorischen (verpflichtenden) E-Rechnung zum (BMF)

Mit dem Wachstumschancengesetz sind die Regelungen zur Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG für nach dem ausgeführte Umsätze neu gefasst worden. Das BMF hat mit seinem FAQ Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zur E Rechnung dargestellt.

In den FAQ äußert sich das BMF u.a. hierzu:

  • Warum wird die verpflichtende E Rechnung eingeführt?

  • Wie ändern sich die Regelungen zu elektronischen Rechnungen?

  • Was ist ein „inländisches Unternehmen“?

  • Gibt es Ausnahmen von der verpflichtenden E-Rechnung?

  • Welche Formate sind für eine E-Rechnung zulässig?

  • Wie kann eine E-Rechnung übermittelt und empfangen werden?

  • Müssen E Rechnungen auch für Barkäufe ausgestellt werden?

  • Welche Übergangsregelungen gelten für die Ausstellung einer E Rechnung?

  • Gibt es Ausnahmen für den Empfang von E Rechnungen?

  • Wie muss eine E-Rechnung aufbewahrt werden?

Quelle: BMF online, FAQ v.

Fundstelle(n):
PAAAJ-79350