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Einkommensteuer | Vorteilsminderung bei Nutzung eines Dienstwagens
Der Nutzungsvorteil eines Arbeitnehmers aus der Privatnutzung eines Dienstwagens wird nicht durch vom Arbeitnehmer getragene Kosten gemindert, die auf Privatfahrten entfallen. Eine Minderung des Nutzungsvorteils tritt nur dann ein, wenn die Kosten, falls der Arbeitgeber sie getragen hätte, von der Abgeltungswirkung der 1 %-Regelung erfasst werden würden.
Der Kläger nutzte als Arbeitnehmer einen Dienstwagen, den er auch für Privatfahrten verwenden durfte. Der Nutzungsvorteil wurde nach der 1 %-Methode ermittelt. Der Kläger trug verschiedene Aufwendungen selbst, und zwar Maut-, Park- und Fährkosten, die bei privaten Urlaubsfahrten angefallen waren, sowie die Anschaffung eines privat genutzten Fahrradträgers. Er machte insoweit eine Minderung des Nutzungsvorteils, der sich nach der 1 %-Methode...