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Neuerungen des IDW S 2 und S 11
Der IDW Standard „Anforderungen an Insolvenzpläne“ (IDW S 2) ist vom Fachausschuss Sanierung und Insolvenz (FAS) des IDW vom verabschiedet und durch den Hauptfachausschuss des IDW am billigend zur Kenntnis genommen worden. Veröffentlicht wurde der überarbeitete Standard im August 2024. Der IDW Standard „Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzeröffnungsgründen“ (IDW S 11) wurde vom FAS verabschiedet am . Die billigende Kenntnisnahme durch den HFA erfolgte ebenfalls am .
Kernaussagen
Bei der im Rahmen des Debt-Equity-Swaps durchzuführenden Unternehmensbewertung legt der IDW S 2 ein besonderes Augenmerk auf die Plausibilität und Belastbarkeit der Sanierungsplanung zur Ableitung der Unternehmensbewertung, da sich das Unternehmen in einer Umbruchsituation befindet und vor dem Hintergrund der eingetretenen Insolvenz das Vertrauen zu den Stakeholdern wieder aufzubauen ist. Diese Situation beeinflusst auch die Höhe der Kapitalkosten, die eine Verzinsung der Ergebnisbestandteile der Planungsrechnung darstellen und die neben dem Ergebnis der Sanierungsplanung den Unternehmenswert erheblich beeinflussen.
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