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Postrecht: Vier-Tages-Zugangsvermutung beschlossen
Der Bundesrat und Bundestag haben dem Postrechtsmodernisierungsgesetz (PostModG) zugestimmt. Darin werden auch die Vermutungsregelungen für die Zustellung von Verwaltungsakten in den §§ 122, 122a AO verlängert. Das Gesetz sieht auch eine Anpassung der Vermutungsregelungen für die Bekanntgabe von Verwaltungsakten aus verschiedenen Rechtsbereichen vor, u. a. von Steuerbescheiden. Die bisherige Drei-Tagesfrist wird auf vier Tage verlängert. Fällt das Ende der Vier-Tagesfrist auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich der Ablauf auf den nächsten Werktag. Weitere Informationen finden sich u. a. unter https://go.nwb.de/n78so.