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FG Berlin-Brandenburg 29.05.2024 7 K 7122/22, Kommentierte Nachricht

Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug bei Geltendmachung von Schadensersatz

Macht eine Betreibergesellschaft, deren Vertrag vom Auftraggeber gekündigt wurde, bevor sie die angestrebten Umsätze erzielen konnte, Schadensersatz geltend, kann sie die Vorsteuer aus den entsprechenden Rechtsanwaltsrechnungen abziehen. Es besteht dann nämlich ein direkter und unmittelbarer Zusammenhang zwischen den Anwaltskosten als Gemeinkosten und den angestrebten Betreibergebühren.

[i]Klägerin sollte Betreibergesellschaft werdenDie Klägerin hatte mit der Bundesrepublik Deutschland einen Betreibervertrag über den Aufbau und Betrieb des „X-Systems“ geschlossen. Im Jahr 2019 kündigte die Bundesrepublik den Vertrag, bevor die Klägerin mit dem Betrieb angefangen, Betreibervergütungen erhalten und ihre Subunternehmer bezahlt hatte. Die Klägerin beauftragte eine Rechtsanwaltskanzlei mit der Geltendmachung von Schaden...

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Vorsteuerabzug bei Geltendmachung von Schadensersatz

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