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Einkommensteuer | Ablösung eines Nießbrauchsrechts
Erhält ein Nießbrauchsberechtigter einer GmbH-Beteiligung, die zu seinem Privatvermögen gehört, eine Abfindung für den Verzicht auf den Nießbrauch, so ist die Abfindung nicht steuerpflichtig.
[i]Nießbrauch umfasste nur die GewinnbeteiligungDie Klägerin war ursprünglich mit 49 % an der C-GmbH beteiligt. Sie teilte ihren Geschäftsanteil im Jahr 2012 in zwei Geschäftsanteile und schenkte ihren beiden Töchtern jeweils eine Hälfte (= 24,5 %) unter Vorbehalt eines Nießbrauchs; der Nießbrauch umfasste nur die Gewinnbeteiligung, nicht aber die Mitgliedschaftsrechte. In der Folgezeit bis zum Jahr 2018 versteuerte die Klägerin die Dividenden der C-GmbH. Im Jahr 2019 verkauften die beiden Töchter ihre Beteiligungen an der C-GmbH an die E-GmbH, die bereits 51 % an der C-GmbH hielt. Zugleich verzichtete die Klägerin auf ihren Ni...