u.a. Einkommensteuer | Behandlung von sog. Fondsetablierungskosten als Anschaffungskosten (BMF)
Das BMF hat am den Entwurf eines Schreibens zur ertragsteuerlichen Behandlung von Fondsetablierungskosten (§ 6e EStG) an bestimmte Verbände versandt.
Hintergrund: Durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom (BGBl. I S. 2451) wurde § 6e EStG eingeführt und die ertragsteuerliche Behandlung von sog. Fondsetablierungskosten geregelt. Danach gehören Aufwendungen im Zusammenhang mit der Etablierung bestimmter geschlossener Fonds während der Investitionsphase nicht zu den sofort abziehbaren Betriebsausgaben oder Werbungskosten, sondern sind als Anschaffungskosten der Investitionsobjekte aktivierungspflichtig, wenn der Initiator des Fonds ein vorformuliertes Vertragswerk vorgibt und die Anleger in ihrer gesellschaftsrechtlichen Verbundenheit keine wesentlichen Einflussnahmemöglichkeiten auf dieses haben.
In dem nun veröffentlichten Entwurf geht das BMF auf die folgenden Fragen zur Anwendung des § 6e EStG ein:
I. Anwendungsbereich
II. Grundsätze
Erweiterung des Anschaffungskostenbegriffs (§ 6e Absatz 1 EStG)
Vorformuliertes Vertragswerk
Wesentliche Einflussnahmemöglichkeiten
III. Fondsetablierungskosten (§ 6e Absatz 2 EStG)
Umfang der Fondsetablierungskosten
Beginn und Ende der Investitionsphase
IV. Aufteilung der Anschaffungskosten bei mehrjährigen Investitionsphasen und mehreren angeschafften Wirtschaftsgütern
V. Voraussetzungen für den Abzug von Betriebsausgaben oder Werbungskosten
VI. Vergleichbare Modelle mit nur einem Kapitalanleger und Gesamtobjekte
VII. Verhältnis zu § 15b EStG
VIII. Anwendungsregelungen
Den Verbänden wird bis zum Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben (per E-Mail an IVC6[ät]bmf.bund.de).
Quelle: Entwurf eines BMF-Schreibens zu § 6e EStG, veröffentlicht auf der Homepage des BMF (il)
Fundstelle(n):
UAAAJ-79143