Online-Nachricht - Montag, 18.11.2024

u.a. Einkommensteuer | Behandlung von sog. Fondsetablierungskosten als Anschaffungskosten (BMF)

Das BMF hat am den Entwurf eines Schreibens zur ertragsteuerlichen Behandlung von Fondsetablierungskosten (§ 6e EStG) an bestimmte Verbände versandt.

Hintergrund: Durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom (BGBl. I S. 2451) wurde § 6e EStG eingeführt und die ertragsteuerliche Behandlung von sog. Fondsetablierungskosten geregelt. Danach gehören Aufwendungen im Zusammenhang mit der Etablierung bestimmter geschlossener Fonds während der Investitionsphase nicht zu den sofort abziehbaren Betriebsausgaben oder Werbungskosten, sondern sind als Anschaffungskosten der Investitionsobjekte aktivierungspflichtig, wenn der Initiator des Fonds ein vorformuliertes Vertragswerk vorgibt und die Anleger in ihrer gesellschaftsrechtlichen Verbundenheit keine wesentlichen Einflussnahmemöglichkeiten auf dieses haben.

In dem nun veröffentlichten Entwurf geht das BMF auf die folgenden Fragen zur Anwendung des § 6e EStG ein:

I. Anwendungsbereich

II. Grundsätze

  1. Erweiterung des Anschaffungskostenbegriffs (§ 6e Absatz 1 EStG)

  2. Vorformuliertes Vertragswerk

  3. Wesentliche Einflussnahmemöglichkeiten

III. Fondsetablierungskosten (§ 6e Absatz 2 EStG)

  1. Umfang der Fondsetablierungskosten

  2. Beginn und Ende der Investitionsphase

IV. Aufteilung der Anschaffungskosten bei mehrjährigen Investitionsphasen und mehreren angeschafften Wirtschaftsgütern

V. Voraussetzungen für den Abzug von Betriebsausgaben oder Werbungskosten

VI. Vergleichbare Modelle mit nur einem Kapitalanleger und Gesamtobjekte

VII. Verhältnis zu § 15b EStG

VIII. Anwendungsregelungen

Hinweis:

Den Verbänden wird bis zum Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben (per E-Mail an IVC6[ät]bmf.bund.de). 

Quelle: Entwurf eines BMF-Schreibens zu § 6e EStG, veröffentlicht auf der Homepage des BMF (il)

Fundstelle(n):
UAAAJ-79143