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Einkommensteuer | Vorteilsminderung bei der 1 %-Regelung und Prozesszinsen als Kapitaleinkünfte (BFH)
Es können nur solche vom Arbeitnehmer getragenen Aufwendungen den geldwerten Vorteil aus der Überlassung des Fahrzeugs als Einzelkosten mindern, die bei einer (hypothetischen) Kostentragung durch den Arbeitgeber Bestandteil dieses Vorteils und somit von der Abgeltungswirkung der 1 %-Regelung erfasst wären (; veröffentlicht am ).
Sachverhalt: Der Kläger erzielte im Jahr 2017 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, selbständiger Arbeit und Kapitalvermögen. Er machte in seiner Einkommensteuererklärung u.a. geltend, dass der geldwerte Vorteil aus der Nutzung eines Dienstwagens zur Privatnutzung um selbst getragene Kosten zu mindern sei. Das Finanzamt lehnte dies ab und berücksichtigte nur den Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Be...