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Nachträgliche Betriebsausgaben bei unentgeltlicher Betriebsübertragung
In dem Besprechungsurteil hatte sich der BFH mit der Konstellation zu beschäftigen, dass eine Betriebsinhaberin zu Unrecht von der Passivierung einer Verbindlichkeit gegenüber einer Sozialkasse abgesehen hatte und nach einer unentgeltlichen Betriebsübertragung gem. § 6 Abs. 3 EStG auf ihren Vater von der Sozialkasse erfolgreich in Anspruch genommen wurde (, NWB AAAAJ-73662). Sie wollte daher nachträgliche Betriebsausgaben geltend machen. Dem BFH gab dieser Sachverhalt Gelegenheit zu interessanten Ausführungen zu den Voraussetzungen und Rechtsfolgen der unentgeltlichen Betriebsübertragung gem. § 6 Abs. 3 EStG, der Reichweite des formellen Bilanzenzusammenhangs sowie zu den Voraussetzungen der Anerkennung nachträglicher Betriebsausgaben gem. § 24 Nr. 2 EStG.
Sachverhalt und Einordung
Die Klägerin (K) war vom bis Inhaberin eines von ihrem Vater (V) übernommenen Einzelunternehmens und erbrachte u. a. Maler- und Lackiererarbeiten. Sie führte in dieser Zeit für ihre Mitarbeiter keine Beiträge an die Urlaubskasse ab. In den Jahren 2003, 2005 und 2007 und 2009 wurde K zur Abführung der Beiträge rechtskräftig verurteilt.
Trotz der teilweise schon vorliegen...