Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Berücksichtigung verlusterhöhender Besteuerungsgrundlagen im Falle einer Nullfestsetzung
Die Klage gegen einen auf 0 € lautenden Steuer- bzw. Steuermessbescheid ist zulässig, wenn geltend gemacht wird, eine den verbleibenden Verlustvortrag bzw. vortragsfähigen Gewerbeverlust erhöhende Besteuerungsgrundlage sei in ihm nicht (mehr) berücksichtigt (Beseitigung der negativen Bindungswirkung; Anschluss an , NWB HAAAH-66889, BStBl 2021 II S. 859; Bezug: § 10d Abs. 4 Sätze 4 und 5 EStG; § 35b Abs. 2 S. 887und 3 GewStG; § 40 Abs. 2 FGO; § 351 Abs. 2, § 171 Abs. 10, § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO).
Ausnahmsweise kann die Klage gegen einen Nullbescheid zulässig sein, wenn der Bescheid sich für den Kläger deshalb nachteilig auswirkt, weil in ihm angesetzte Besteuerungsgrundlagen im Rahmen anderer Verfahren verbindliche Entscheidungsvorgaben liefern. Eine Beschwer liegt vor, wenn die verlusterhöhende Besteuerung...BStBl 2017 II S. 704