Online-Nachricht - Montag, 11.11.2024

Lohnsteuer | Aufwendungen des Arbeitgebers für sicherheitsgefährdete Arbeitnehmer (BMF)

Das BMF hat zur Frage Stellung genommen, wie die vom Arbeitgeber getragenen oder ersetzten Aufwendungen für Sicherheitsmaßnahmen bei Arbeitnehmern, die aufgrund ihrer beruflichen Position einer konkreten Positionsgefährdung ausgesetzt sind, lohnsteuerlich zu behandeln sind ().

In dem Schreiben stellt das BMF klar, dass Aufwendungen für den mit dem Personenschutz befassten Personal (z.B. Leibwächter, Personenschützer) nicht zu steuerpflichtigem Arbeitslohn der konkret zu schützenden Person führen, weil diese Vorteile im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers gewährt werden.

In dem Schreiben geht das BMF darüber hinaus auf folgende Punkte näher ein:

  1. Einbau von Sicherheitseinrichtungen

  2. Arbeitnehmer mit konkreter Positionsgefährdung

  3. Zuflusszeitpunkt

  4. Änderung der Gefährdungsstufe

  5. Ersatz von Aufwendungen für den Einbau von Sicherheitseinrichtungen

  6. Sicherheitsgeschützte Kraftfahrzeuge

Quelle: , veröffentlicht auf der Homepage des BMF (il)

Fundstelle(n):
SAAAJ-78714