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Das EuGH-Urteil zu Steuervergünstigungen im sog. Apple-Fall
Zusammenfassung und Auswirkungen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am den langjährigen Rechtsstreit zwischen Apple, Irland und der EU-Kommission beendet (im Folgenden „Apple-Fall“). Nach diesem Urteil muss der Apple-Konzern die aufgrund von Tax Rulings für die Jahre 1999 bis 2014 entstandenen Steuervergünstigen i. H. von ca. 13 Mrd. € an Irland zurückzahlen. Die EU-Kommission sah in diesen unternehmensindividuellen Steuervergünstigungen für zwei irische Apple-Konzerngesellschaften einen sog. selektiven Vorteil und damit einen Verstoß gegen das EU-Beihilferecht. Dieser Beschluss der EU-Kommission aus 2016 wurde vom Gericht der Europäischen Union (EuG) im Jahr 2020 für nichtig erklärt. Dieses Urteil des EuG hob der EuGH in seinem Urteil vom nunmehr auf. Dieses EuGH-Urteil wird im Folgenden besprochen, wobei der Fokus der Ausführungen auf steuerliche Inhalte gelegt wird. Dafür wird der Apple-Fall kurz vorgestellt (Kapitel I), bevor in Kapitel II wichtige EU-rechtliche und vor allem steuerrechtliche Implikationen abgeleitet und zusammengefasst werden. Kapitel III fasst die Ergebnisse zusammen und ordnet diese in den Kontext internationaler Steuerrechtsentwicklungen ein.
Worum ging es im Apple-Fall?
Welche Bedeutung erlangt die Beurteilung der „Selektivität“ einer steuerlichen Maßnahme?
Wie ist das Urteil des EuGH zu bewerten?
I. Sachverhalte und verfahrensbezogene Historie zum Apple-Fall
Für den Sachverhalt, den der EuGH zu entscheiden hatte, ist die in der Übersicht dargestellte konzernrechtliche Organisation innerhalb des Apple-Konzerns relevant.